Miet- und Wohnrecht

MIET- UND WOHNRECHT

27 März, 2021
Aufteilungsschlüssel für Betriebskosten Im Vollanwendungsbereich des MRG ergibt sich der Aufteilungsschlüssel der Betriebskosten prinzipiell aus dem Verhältnis der Nutzfläche eines Mietgegenstands zur Gesamtnutzfläche des Hauses. Abweichungen von dieser Grundregel bedürfen der Zustimmung des Vermieters und aller Mieter.  Für Mietobjekte außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG ist der Verteilungsschlüssel der Betriebskosten – in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung – frei vereinbar.
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