26 Jan., 2024
Mit dem Gewaltschutzgesetz 1997 wurden Rechtsbehelfe zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen eingeführt. Danach kann einerseits die Polizei Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie einen gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit gegen eine andere Person, insbesondere in der Wohnung, in der die andere Person wohnt, begehen werden, durch ein Betretungsverbot das Betreten der Wohnung sowie deren Nahebereich untersagen. Damit ist auch das Verbot verbunden, sich der gefährdeten Person anzunähern. Das Verbot endet nach zwei Wochen, eine Ausdehnung auf maximal vier Wochen ist möglich. Andererseits kann das Gericht die Wegweisung als einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen für längstens sechs Monate anordnen. Eine Verlängerung ist beispielsweise für die Dauer eines Scheidungs- oder Aufteilungsverfahrens möglich.