Wirtschaftsrecht

WIRTSCHAFTSRECHT

27 Feb., 2021
Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft Eine „Bürgschaft als Schuldner und Zahler“ begründet eine unmittelbare, solidarische Haftung des Bürgen mit dem Schuldner. Der Gläubiger hat die Wahl, seine Forderungen gleich gegenüber dem Bürgen und/oder dem Schuldner geltend zu machen.  Bei einer „Ausfallsbürgschaft“ dagegen kann der Gläubiger erst auf den Bürgen greifen, wenn er den Hauptschuldner geklagt und vergeblich Exekution geführt hat, oder wenn der Hauptschuldner unbekannten Aufenthalts ist. Dies muss der Gläubiger nachweisen.
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