Partnerschaft und Recht
Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, ohne Ehe zusammenzuleben. Die sogenannte Lebensgemeinschaft ist in Österreich längst gesellschaftliche Realität – rechtlich hinkt sie der Ehe aber in vielen Bereichen hinterher. Wer sich entscheidet, nicht zu heiraten, sollte die rechtlichen Unterschiede kennen – und sich gegebenenfalls absichern.
Regelung
Während die Ehe umfassend im Gesetz geregelt ist, gibt es für die Lebensgemeinschaft kaum spezielle Bestimmungen. Vieles muss individuell vereinbart werden – etwa Mietverträge, Haushaltsführung oder die Vermögensaufteilung. Das birgt Risiken: Kommt es zur Trennung, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt oder eine Aufteilung des gemeinsam geschaffenen Vermögens. Nur wer konkret beweisen kann, was ihm gehört oder wozu er beigetragen hat, kann Ansprüche geltend machen.
Eigentum
In der Ehe gibt es ein besonderes Güterrecht: Auch wenn kein gemeinsames Eigentum vorliegt, besteht im Fall der Scheidung ein Anspruch auf Aufteilung bestimmter ehelicher Ersparnisse und Gebrauchsgegenstände. In der Lebensgemeinschaft bleibt hingegen grundsätzlich alles im Eigentum dessen, der es erworben hat. Gerade bei gemeinsam angeschafftem Eigentum ist ein Partnerschaftsvertrag daher dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Recht im Ernstfall
Auch im Fall von Krankheit oder Unfall zeigt sich der Unterschied: Ehepartner gelten automatisch als nächste Angehörige, dürfen informiert werden und in der Regel Entscheidungen treffen, wenn der andere es nicht mehr kann. Lebensgefährten hingegen brauchen dafür eine Vorsorgevollmacht– sonst kann es passieren, dass nicht einmal medizinische Auskünfte erteilt werden.
Erben ohne Ehe?
Ehegatten sind gesetzliche Erben, Lebensgefährten nicht. Ohne Testament geht ein langjähriger Partner leer aus, selbst wenn die Beziehung jahrzehntelang bestand. Wer das vermeiden will, muss aktiv vorsorgen – idealerweise mit einem Testament.
Kinderrechte
Unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, haben Kinder grundsätzlich die gleichen Rechte – etwa auf Unterhalt, Pflege und Erziehung. Die Obsorge kann auch bei getrennt lebenden Eltern gemeinsam ausgeübt werden, wenn das dem Kindeswohl entspricht.
Fazit
Die Lebensgemeinschaft ist längst gelebter Alltag – rechtlich bleibt sie jedoch eine Grauzone. Wer nicht heiraten will, sollte sich über die rechtlichen Unterschiede informieren und wichtige Punkte vertraglich regeln. Denn Liebe allein reicht nicht aus, um im Ernstfall rechtlich abgesichert zu sein.









