Strafen für Schnellfahrer
Seit 1.3.2024 gelten die Bestimmungen für die Beschlagnahme und Verfall für Raser-Fahrzeuge, welche als weitere Strafen gegen Schnellfahrer in die Straßenverordnung (kurz: StVO) aufgenommen wurden.
Die vorläufige Beschlagnahme
Qualifizierte Geschwindigkeitsüberschreitungen führen seit 1.3.2024 dazu, dass ein Fahrzeug beschlagnahmt werden muss.
Die vorläufige Beschlagnahme eines Fahrzeuges hat die Polizei auszusprechen, welche mit technischen Hilfsmitteln (z.B.: durch den Einsatz eines mobilen Radargerätes) eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h feststellt. Die Behörde ist über die vorläufige Beschlagnahme sofort zu informieren. Die Beschlagnahme durch die Polizei kann höchstens für 2 Wochen ausgesprochen werden.
Das Verfügungsrecht über das vorläufig weggenommene Fahrzeug steht der Behörde zu. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Fahrzeuges während einer Beschlagnahme das Fahrzeug etwa nicht verkaufen darf.
Die Beschlagnahme
Ohne Zwischenschaltung der Polizei hat die Behörde mit Bescheid die Beschlagnahme von Fahrzeugen zu verfügen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls geboten erscheint und
– ein Fahrzeuglenker die zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 90 km/h überschritten hat oder
– ein Fahrzeuglenker die zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h überschritten und dem Lenker bereits innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder aufgrund eines besonders gefährlichen
oder rücksichtslosen Verhaltens entzogen wurde.
Die Behörde hat die Beschlagnahme unverzüglich aufzuheben bzw. hat die Beschlagnahme zu unterbleiben, wenn eine vom Lenker verschiedene Person nachweist, dass ihr dingliche Rechte an dem beschlagnahmten Fahrzeug zukommen. In diesen Fällen wird gegen den Fahrzeuglenker ein Lenkverbot für das konkrete Fahrzeug verhängt, das auch im Führerscheinregister eingetragen wird.
Der Verfall
Bei der Beschlagnahme wird zwar das Fahrzeug weggenommen, es ist aber noch nicht entschieden, ob das Fahrzeug endgültig der Verfügungsmacht des Eigentümers entzogen wird. Endgültig weg ist das Fahrzeug, wenn es von der Behörde für verfallen erklärt wird. Hierfür müssen weitere Voraussetzungen vorliegen.











