Die drei Weisen der Vorsorge
Der Mensch plant gerne: das Wochenende, den nächsten Urlaub etc. Ein wichtiger Planungsbedarf wird dabei aber oft vergessen, nämlich die Zeit, in der nicht mehr alles eitel Wonne ist und das Dasein seinem Ende zugeht. Das österreichische Rechtssystem hat dafür drei wichtige Rechtsinstitute anzubieten, deren Gebrauch dem Altwerden Ruhe und Sicherheit verleihen kann:
Die Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit die Fähigkeit verlieren, die eigenen Geschäfte wirksam und bedacht zu führen. Wird nicht vorgesorgt, müssen Gutachter und Gericht befasst werden und im schlimmsten Falle wird ein fremder Erwachsenenvertreter eingesetzt. Die Vorsorgevollmacht verhindert dies, indem rechtzeitig eine Person des Vertrauens ausgewählt mit einem Vollmachtsvertrag für den Eintritt des Vorsorgefalles Handlungsvollmachten erhält, die im Vorhinein genau definiert werden können.
Patientenverfügung
Auch die Gesundheit ist kein garantiertes Gut. Jedermann kann in den Zustand geraten, massive ärztliche Unterstützung zu benötigen und dabei nicht mehr in der Lage sein, zu bestimmen, was geschehen soll. Für solche Fälle kann mit einer Patientenverfügung im Vorhinein klar und verbindlich festgelegt werden, welche ärztlichen Betreuungsschritte gewünscht und welche abgelehnt werden. So kann man selber die Entscheidungen treffen und muss diese nicht anderen überlassen.
Testament
Eine letztwillige Verfügung schlussendlich gibt Sicherheit, dass nach dem Tode mit dem Vermögen geschieht, was nach den Vorstellungen des Testamentserrichters geschehen soll. In vielen Fällen ist das gesetzlich vorgesehene Erbrecht für die konkrete Situation nicht passend, sodass letztwillige Anordnungen erforderlich sind, um den Vorstellungen des Erblassers gerecht zu werden. Gerade bei komplexer Ausgangslage oder erheblichem Vermögen ergibt sich die Notwendigkeit, durch qualifizierte rechtliche Beratung überhaupt zu erfahren, welche Lösungen möglich sind und welche nicht.
Zu den Formalitäten
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bedürfen – um rechtswirksam und verbindlich zu sein – der Mitwirkung qualifizierter, juristisch kundiger Personen, insbesondere also auch Rechtsanwälte. Ein Testament kann theoretisch eigenhändig wirksam niedergelegt werden, was aber zur Vermeidung von Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten nicht empfohlen wird. Außerdem kann ihr juristischer Berater auch Varianten aufzeigen, an die man noch gar nicht gedacht hat. Bei größerem oder unternehmerischem Vermögen ist juristische Begleitung unerlässlich. Schon kleinste Verletzungen der gesetzlich vorgegebenen Formalitäten machen alle Mühen zunichte.
Zur Absicherung werden solcher Art errichtete Anordnungen und Verfügungen elektronisch und österreichweit gespeichert, um deren Auffindung und Vollzug im Bedarfsfalle zu gewährleisten.









