Das Testament ist erst der Anfang
Es gibt verschiedene Arten von letztwilligen Verfügungen. Als Prototyp ist sicherlich das Testament zu erwähnen. Damit ein Testament Wirksamkeit entfaltet, müssen strenge formelle als auch inhaltliche Erfordernisse eingehalten werden.
Häufige Fehler
Die Erfahrung zeigt, dass häufig Fehler bei der Errichtung von Testamenten passieren. Fehler können etwa sein, wenn die strengen gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten sind, Datumsangaben fehlen, bestimmte Gegebenheiten (zB. Pflichtteilsberechtigungen) nicht berücksichtigt werden, Regelungen zu bereits zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen fehlen oder das Testament unvollständig ist. Häufig werden auch mehrere widersprüchliche Testamente errichtet und keine klare Regelung getroffen, welches nunmehr gilt.
Erbstreitigkeiten vor Gericht
Gibt es nach dem Ableben des Verstorbenen Anhaltspunkte für solche „Fehler“, führt dies in der Regel zu Gerichtsprozessen zwischen den möglichen Erben.
Vor Gericht ist dann nach Sichtung der Unterlagen, Anhörung der Beteiligten, Befragung von Zeugen und Einholung von Gutachten schließlich zu klären, ob ein Testament gültig zustande gekommen und wirksam ist bzw. wer tatsächlich Erbe des Verstorbenen ist.Solche Verfahren führen nicht nur zu einem vollständigen emotionalen Bruch, sondern auch zu einer hohen persönlichen Belastung und – sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht – erheblichen Kosten. Darüber hinaus ist der Ausgang von Gerichtsverfahren im Vorhinein ungewiss. Nicht zuletzt gilt das Sprichwort: „Vor Gericht und hoher See ist man in Gottes Hand.“
Errichtung durch Rechtsanwalt oder Notar
Die Errichtung von Testamenten unterliegt sehr strengen Abläufen. Werden Erfordernisse nicht erfüllt, ist das Testament unwirksam. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, bei einem Rechtsanwalt oder auch Notar vor den erforderlichen Zeugen ein fremdhändiges Testament errichten zu lassen. Ein solches Testament wird beim österreichischen Testamentsregister eingetragen und beim Errichter im Original verwahrt. Dadurch kann vermieden werden, dass Testamente verschwinden oder gegen den Willen des Erblassers vernichtet werden.
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist daher zu empfehlen, dass jeder, der über Vermögen verfügt, ein ordnungsgemäß errichtetes Testament verfasst. Dieses sollte die Gegebenheiten berücksichtigen, unmissverständlich formuliert sein und jeglichen Missbrauch vorbeugen. Durch die professionelle Hilfe eines Anwalts oder Notars lassen sich Fehlerquellen minimieren und eine reibungslose Abwicklung sicherstellen.
Diese Aspekte sind Gegenstand der rechtsanwaltlichen Beratung für Nachfolgeregelungen sowie im Rahmen der Testamentserrichtung.











