Gefahr im Informationsfluss
Bei einer ärztlichen Behandlung ist meistens die Genesung das Ziel. Doch wer ist verantwortlich, wenn diese nicht wie erhofft eintritt?
Verantwortungen
Entgegen der weitläufigen Meinung schulden Ärzte/Ärztinnen durch den Behandlungsvertrag nicht einen bestimmten Behandlungserfolg. Vielmehr verpflichten sie sich zu einer fachgerechten, dem objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechenden Behandlung (im Fachjargon: eine Behandlung lege artis). Dazu kommt die Verpflichtung zur Aufklärung: insbesondere über Diagnose, Behandlungs- sowie Therapiemöglichkeiten und Risiken. Leider kennt die österreichische Rechtsordnung keinen abschließenden Katalog, aus welchem sich die einzelnen Verantwortungen bei medizinischen Behandlungen ergeben. Zudem sind auf den ersten Blick ähnlich wirkende Fälle regelmäßig unterschiedlich zu beurteilen.
Eines ist jedoch klar: Nicht nur die Ärzte/Ärztinnen haben es in der Hand, ob die Behandlung erfolgreich ist. Die Mithilfe der Patient(inn)en ist von großer Bedeutung. Bei Gerichtsverfahren infolge von Komplikationen wird daher auch deren Verhalten berücksichtigt. Selbst wenn ein ärztlicher Fehler unterlaufen ist, kann der/die Patient(in) schadenersatzrechtlich „leer ausgehen“ (Judikatur: RS0027202).
Mitwirkung
Bereits vor die eigentliche Behandlung beginnt, sind Patient(inn)en maßgeblich für den Behandlungsverlauf mitverantwortlich. Wer mit ungewöhnlichen Schmerzen zu lange auf eine Untersuchung wartet, erschwert die Behandlung oder reduziert die Heilungschancen. Damit Ärzt(inn)en dann eine fundierte Diagnose erstellen und aufgrund dieser eine zielführende Behandlung vorschlagen können, brauchen sie ein möglichst umfassendes Bild der Lage. Dafür sind sie auch auf die Auskünfte der Patient(inn)en angewiesen. Während innerfamiliäre Vorerkrankungen wichtige Indikatoren für die Diagnose darstellen und eine Auskunft darüber wichtige Zeit auf der Suche nach der richtigen Behandlung spart, sind oft auch Allergien/Unverträglichkeiten und Lebensgewohnheiten von Relevanz. Beispielsweise übermäßigen Alkohol- oder Nikotinkonsum zu verschweigen, wird schnell zum Problem für die Behandlungsbedürftigen selbst. Nicht nur der Heilungsverlauf ist gefährdet, auch die Erfolgschancen vor Gericht sind es.
Selbst bei einer fachgerechten Operation ist eine Genesung nicht immer gewiss. Werden Therapie- oder Kontrolltermine nicht eingehalten oder beispielsweise die verordneten Medikamente nicht eingenommen, kann ein positiver Verlauf schnell in einen negativen umschlagen.
Sollte die Behandlung anders als erhofft ausgegangen sein und man sich den Gerichtsweg überlegen, sollten diese rechtlichen Feinheiten vorab sorgfältig geprüft werden. Entsprechendes Fachwissen erfahrener Medizinrechtler(innen) ist dabei unentbehrlich.











