Die Nutzung von fremden Bildern
Die Nutzung von fremden Bildern
Was muss ich rechtlich beachten?
Darf ich fremde Bilder – Fotos und Videos – online wie offline verwenden? Eine häufig gestellte Frage, bei der es wichtig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Insbesondere ist die Interessenlage des Urhebers und des Abgebildeten zu unterscheiden:
Rechte des Urhebers
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz geregelt und schützen die Rechte des Urhebers. Urheber ist, wer ein Werk, also ein Foto oder Video, geschaffen hat. Es verleiht ihm Exklusivrechte, die gegen jedermann durchsetzbar sind. Allein der Urheber entscheidet, wie, für welchen Zweck und durch wen sein Bild genutzt werden darf. Wer fremde Bilder ohne die Erlaubnis des Urhebers verwendet, begeht eine Urheberechtsverletzung. Dies kann zu einer Abmahnung, Unterlassungsklage sowie einer Schadenersatzforderung führen. Daher ist es sehr ratsam, vorab die erforderlichen Nutzungsrechte in Form einer Lizenz vom Rechte-inhaber zu erwerben.
Das Recht am eigenen Bild
Der Bildnisschutz ist Teil des Persönlichkeitsrechts und schützt Personen davor, dass Foto- und Videoaufnahmen von ihnen ohne Zustimmung gemacht und/oder veröffentlicht und dadurch ihre berechtigten Interessen verletzt werden. Auch den Abgebildeten stehen Abwehransprüche wie etwa auf Unterlassung zu. Der Bildnisschutz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung ist zu prüfen, ob die abgebildete Person überhaupt identifizierbar ist. Je geringer die Erkennbarkeit, desto geringer ist die Gefahr einer Beeinträchtigung. Ebenso spielt die Absicht des Aufnehmenden eine Rolle: gezielte Aufnahmen können ein Gefühl der Überwachung vermitteln, während bei Urlaubsfotos an öffentlichen Orten mit kaum erkennbaren Personen im Hintergrund eine Verletzung zu verneinen sein wird. Aufnahmen zu Werbezwecken sind im Zweifel einwilligungspflichtig.
Einfluss der DSGVO
Foto- und Videoaufnahmen sind personenbezogene Daten, weshalb die DSGVO anwendbar ist. Die Grundsätze zum Recht am eigenen Bild wurden durch die DSGVO nicht verändert. Hinzu gekommen sind jedoch umfangreiche Informationspflichten und strengere Anforderungen an eine allenfalls einzuholende Einwilligung. Betroffene müssen durch Datenschutzhinweise über die Bildaufnahmen umfassend informiert werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Sowohl das geistige Eigentum der Urheber als auch das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten sind per Gesetz streng geschützt. Deshalb sollten vor Verwendung von fremden Bildern die erforderlichen rechtlichen Abklärungen durch Rechtsexpert(inn)en vorgenommen werden – zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen.











